Bei einer Unterbringung in unserer Wohngruppe handelt es sich um Hilfe zur Erziehung in familienähnlicher Form für Kinder und Jugendliche, bei denen eine dem Wohl entsprechende Erziehung nicht mehr gewährleistet und für die Hilfe zur Erziehung über Tag und Nacht außerhalb ihrer Herkunftsfamilie erforderlich ist. Es werden Kinder und Jugendliche aufgenommen, die aus unterschiedlichen Gründen für einen bestimmten Zeitraum oder auf Dauer nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie leben können, vorrangig Kinder und Jugendliche, die eine individuelle sozialpädagogische und intensive Zuwendung benötigen.Die rechtliche Grundlage für die Aufnahme in die Wohngruppe bilden die Hilfen zur Erziehung gemäß §27 SGB VIII in Verbindung mit §34 SGBVIII (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform) bzw. §41 SGBVIII (Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung). Die Wohngruppe unterliegt gemäß §45ff. SGBVIII der Aufsicht des Landesjugendamtes und bedarf einer Betriebserlaubnis.